Das Wichtigste: Wer in Berlin sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten möchte, muss vor der ersten Anmeldung eine gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG wahrnehmen. Für Menschen aus Britz ist die zentrale Berliner Beratungsstelle des Gesundheitsamts Tempelhof-Schöneberg zuständig. Das Gespräch ist kostenlos, vertraulich und keine medizinische Untersuchung.

Was ist die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG?

Die gesundheitliche Beratung ist ein gesetzlich vorgesehenes Informationsgespräch für Personen, die Sexarbeit aufnehmen oder bereits ausüben. Sie soll zur persönlichen Situation passen und behandelt nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz insbesondere Krankheitsprävention, Empfängnisregelung, Schwangerschaft sowie Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs. Auch Hilfe bei einer Notlage oder in einer besonderen Lebenssituation kann vertraulich angesprochen werden.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Beratung ist keine Kontrolle der persönlichen Lebensführung und keine medizinische Untersuchung. Das Berliner Service-Portal beschreibt sie als vertrauliches Gespräch mit sozialpädagogischen Fachkräften; bei besonderen Fragen kann ärztliche Unterstützung hinzukommen.

Wer braucht die Beratung?

Die Pflicht betrifft Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten wollen. Nach § 3 ProstSchG gilt die Anmeldepflicht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder in einem Beschäftigungsverhältnis erfolgt. Wer sich für eine selbständige Tätigkeit und ein Zimmer im Stella Berlin in Britz interessiert, sollte die gesetzlichen Schritte deshalb vor dem Arbeitsbeginn einplanen.

Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung stattfinden. Sie ersetzt das anschließende Informations- und Anmeldungsgespräch nicht: Für die vollständige Anmeldung sind zwei getrennte Schritte und entsprechende Bescheinigungen vorgesehen.

Fristen: vor der Anmeldung, jährlich oder halbjährlich

Bei der ersten Anmeldung darf der Beratungsnachweis nach § 4 ProstSchG höchstens drei Monate alt sein. Ein sehr früh vereinbarter Termin ist deshalb nicht immer sinnvoll; gleichzeitig sollte genügend Zeit für die anschließende Anmeldung eingeplant werden.

  • Vor der ersten Anmeldung: gesundheitliche Beratung wahrnehmen und Bescheinigung erhalten.
  • Ab 21 Jahren: Beratung mindestens alle zwölf Monate wiederholen.
  • Unter 21 Jahren: Beratung mindestens alle sechs Monate wiederholen.
  • Während der Tätigkeit: Die gültige Beratungsbescheinigung ist nach § 10 Absatz 6 ProstSchG mitzuführen.

Am besten werden Ablaufdatum und nächster Beratungstermin frühzeitig im eigenen Kalender notiert. So lässt sich vermeiden, dass eine notwendige Folgeberatung mit einer geplanten Arbeitsphase kollidiert.

Zentrale Anlaufstelle für Berlin-Britz

Für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG gibt es in Berlin eine zentrale Zuständigkeit. Auch wer in Britz, Neukölln oder einem anderen Berliner Bezirk arbeitet oder wohnen möchte, nutzt das Angebot des Gesundheitsamts Tempelhof-Schöneberg beziehungsweise ProGAB Berlin.

Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung / ProGAB Berlin
Freiherr-vom-Stein-Straße 1 · 10825 Berlin
Telefon: 030 90277-2050
E-Mail für Terminvereinbarungen: progab@ba-ts.berlin.de

Adresse, telefonische Erreichbarkeit und Terminverfahren können sich ändern. Prüfe deshalb vor der Anfahrt die aktuelle Leistungsseite im Service-Portal Berlin und die offizielle ProGAB-Seite.

Unterlagen, Kosten und Dauer

Für die gesundheitliche Beratung selbst nennt das Berliner Service-Portal ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz. Die Beratung ist gebührenfrei; die Bescheinigung wird laut Portal unmittelbar nach dem Gespräch ausgestellt.

Zusätzliche Dokumente wie Lichtbilder, Meldebescheinigung, Zustelladresse, Aufenthaltstitel oder ältere Bescheinigungen können für die spätere Anmeldung wichtig sein. Sie gehören jedoch nicht automatisch zur Unterlagenliste des reinen §10-Beratungstermins. Prüfe beide Termine getrennt, damit nichts verwechselt wird. Eine ausführlichere Orientierung zur selbständigen Tätigkeit bietet unser Ratgeber Zimmer mieten und selbständig arbeiten in Berlin.

Vertraulichkeit, Sprache und Aliasbescheinigung

Die Beratung findet in einem vertraulichen Rahmen statt. Die Fachkräfte und eine gegebenenfalls beteiligte Sprachmittlung unterliegen der Schweigepflicht. ProGAB Berlin weist darauf hin, dass telefonische Übersetzung in vielen Sprachen möglich ist. Wer Unterstützung benötigt, sollte den Sprachbedarf bereits bei der Terminvereinbarung nennen.

Vertraulich bedeutet jedoch nicht automatisch anonym: Für die Beratung ist ein Lichtbildausweis erforderlich. Die reguläre Bescheinigung enthält nach § 10 ProstSchG Name, Geburtsdatum, ausstellende Stelle und Datum des Gesprächs. Wer bereits eine gültige Aliasbescheinigung besitzt, kann die Beratungsbescheinigung auf Wunsch auf diesen Alias ausstellen lassen.

§10-Beratung und STI-Test sind zwei verschiedene Angebote

Bei der gesetzlichen Gesundheitsberatung gibt es keine körperliche Untersuchung und keinen HIV- oder STI-Test. Freiwillige medizinische oder psychosoziale Angebote der Berliner Zentren für sexuelle Gesundheit sind davon getrennt. Sie können Beratung und – je nach Angebot – Untersuchungen oder Tests umfassen, ersetzen aber nicht die Bescheinigung nach § 10 ProstSchG.

Wer einen Test oder medizinische Beratung sucht, sollte direkt ein passendes Gesundheitsangebot wählen. Unser Beitrag STI-Test und Beratung in Berlin erklärt die Unterschiede und verweist auf offizielle Berliner Anlaufstellen.

So bereitest du den Termin praktisch vor

  1. Öffne die offizielle Berliner Leistungsseite und prüfe die aktuellen Terminangaben.
  2. Lege ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild bereit.
  3. Nenne einen Bedarf an Sprachmittlung schon bei der Terminvereinbarung.
  4. Notiere Fragen zu Gesundheit, Schwangerschaft, Prävention oder Unterstützung, die du vertraulich klären möchtest.
  5. Plane anschließend separat das behördliche Anmeldungsgespräch.
  6. Bewahre die Bescheinigung sicher auf und notiere die nächste Frist.

Erst danach sollte eine konkrete Zimmeranfrage vorbereitet werden. Auf der Stella-Seite für Mieterinnen findest du Informationen zum Haus; für individuelle Fragen kannst du den Kontakt zum Stella Berlin nutzen. Hinweise zu Gesundheit und Recht ersetzen keine persönliche Beratung durch die zuständige Behörde.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur §10-Beratung in Berlin

Wer muss die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG wahrnehmen?

Die Beratung betrifft Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter aufnehmen oder ausüben wollen. Sie ist vor der ersten Anmeldung erforderlich; die Anmeldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder in einem Beschäftigungsverhältnis erfolgt.

Wie oft muss die gesundheitliche Beratung wiederholt werden?

Ab 21 Jahren ist die Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen. Personen unter 21 Jahren müssen sie mindestens alle sechs Monate wiederholen.

Was muss ich zum Beratungstermin mitbringen und kostet er etwas?

Das Berliner Service-Portal nennt für die §10-Beratung ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild. Die Beratung ist gebührenfrei. Zusätzliche Unterlagen können für die anschließende Anmeldung erforderlich sein.

Ist die §10-Beratung eine medizinische Untersuchung oder ein STI-Test?

Nein. Die §10-Beratung ist ein vertrauliches Informationsgespräch ohne medizinische Untersuchung. Freiwillige HIV- und STI-Beratung oder Testung sind eigene Angebote und ersetzen die gesetzliche Beratungsbescheinigung nicht.

Ist die gesundheitliche Beratung anonym?

Das Gespräch ist vertraulich, für den Termin wird jedoch ein Lichtbildausweis benötigt. Die Bescheinigung enthält grundsätzlich Name und Geburtsdatum. Liegt bereits eine gültige Aliasbescheinigung vor, kann die Beratungsbescheinigung auf diesen Alias ausgestellt werden.

Welche Stelle ist für Personen aus Berlin-Britz zuständig?

Die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG wird in Berlin zentral über das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg beziehungsweise ProGAB Berlin angeboten. Aktuelle Termin- und Kontakthinweise stehen auf Berlin.de.

Wie aktuell muss der Nachweis bei der ersten Anmeldung sein?

Bei der ersten Anmeldung ist nach § 4 ProstSchG ein Nachweis vorzulegen, der innerhalb der vorangegangenen drei Monate ausgestellt wurde.

Muss ich die Beratungsbescheinigung bei der Tätigkeit dabeihaben?

Ja. § 10 Absatz 6 ProstSchG bestimmt, dass die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen ist.

Geprüfte offizielle Quellen

Stand der Prüfung: 29. September 2026. Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung.